Pflegemindestlohn Juli 2026

Mehr Lohn für Pflegekräfte – eine überfällige Entscheidung mit Nebenwirkungen

Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Pflegemindestlöhne in Deutschland angehoben worden. Die Pflegekommission hatte die Erhöhung bereits im November 2025 einstimmig empfohlen, das Bundeskabinett beschloss sie im März 2026. Für die rund 1,3 Millionen Beschäftigten in der Pflege, die unter diese Regelung fallen, ist das eine längst fällige Verbesserung.

Für Pflegebedürftige und ihre Familien ist die Lage komplizierter – denn höhere Löhne bedeuten höhere Betriebskosten für Pflegedienste, die sich in den Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen niederschlagen.

Was sind die neuen Pflegemindestlöhne ab Juli 2026?

Gruppe Bis Juni 2026 Ab Juli 2026
Pflegeassistenzkräfte 16,10 €/Std. 16,52 €/Std.
Pflegehilfskräfte (1 Jahr Ausbildung) 17,80 €/Std.
Pflegefachkräfte (Altenpflege) 20,50 €/Std.

Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Juli 2027 geplant. Der Pflegemindestlohn ist vom allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn entkoppelt und wird separat durch die Pflegekommission festgesetzt.

Was bedeutet das für Eigenanteile?

Die Pflegeleistungen der Pflegekasse sind seit Januar 2025 eingefroren – die nächste reguläre Erhöhung ist erst für 2028 geplant. Steigende Löhne bei gleichbleibenden Kassenleistungen bedeuten: Die Differenz, die Familien selbst tragen müssen, kann wachsen.

Wer bisher knapp innerhalb seines Sachleistungsbudgets lag, sollte den aktuellen Versorgungsplan gemeinsam mit seinem Pflegedienst überprüfen – und gegebenenfalls prüfen, ob eine Höherstufung des Pflegegrads sinnvoll ist.

Was tut Cura Aktiv Bonn?

Wir sind transparent: Wenn sich Vergütungsänderungen auf Ihre Abrechnung auswirken, informieren wir Sie rechtzeitig und persönlich. Und wir helfen Ihnen, alle verfügbaren Budgets optimal einzusetzen – damit Sie keine Leistung verschenken.

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