Pflegegrad jetzt beantragen
Warum gerade jetzt der beste Zeitpunkt für einen Pflegegrad-Antrag ist
Das klingt ungewöhnlich – aber es gibt einen konkreten Grund, warum der Zeitpunkt eines Pflegegrad-Antrags 2026 mehr Bedeutung hat als in den meisten anderen Jahren: Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und sieht für neu bewilligte Pflegegrade 2 und 3 in den ersten Monaten nur halbe Leistungsbudgets vor.
Der entscheidende Punkt: Laut Referentenentwurf soll das Datum der Antragstellung darüber entscheiden, ob altes oder neues Recht gilt – nicht das Datum des Gutachtertermins. Wer also noch 2026 einen Antrag stellt, dürfte voraussichtlich auch dann nach heutigem Recht beurteilt werden, wenn der MD-Besuch erst 2027 stattfindet.
Das gilt auch für Höherstufungen
Nicht nur Erstanträge sind betroffen. Auch wer bereits einen Pflegegrad hat, aber merkt, dass sich der Pflegebedarf in letzter Zeit verschlechtert hat, sollte eine Höherstufung nicht auf die lange Bank schieben. Denn: Was heute noch nach aktuellem Recht bewertet wird, könnte ab 2027 strengeren Zugangskriterien unterliegen.
Wann lohnt sich eine Höherstufung?
Eine Höherstufung ist sinnvoll, wenn sich der Alltag spürbar verändert hat – etwa durch eine neue Diagnose (Demenz, Schlaganfall, Parkinson), zunehmende Mobilitätseinschränkungen, häufigere Stürze oder wachsenden Hilfe- und Zeitaufwand bei der Pflege. Auch wenn der Pflegegrad schon länger nicht mehr überprüft wurde, lohnt sich ein kritischer Blick.
Was passiert beim Antrag?
- Formloser Antrag bei der Pflegekasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) – Hausbesuch, Bewertung in 6 Lebensbereichen
- Bescheid innerhalb von 25 Werktagen
- Bei zu niedrigem Ergebnis: Widerspruch innerhalb eines Monats möglich
Unser Angebot:
Cura Aktiv Bonn bereitet Sie auf den Gutachtertermin vor – mit Tipps zur Dokumentation, Begleitung beim Termin und Unterstützung beim Widerspruch, wenn nötig.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.
Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:
Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
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Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
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Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
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