PNOG: Was plant die Regierung?

Ein Gesetzentwurf sorgt für Unruhe – zu Recht

Seit dem 5. Juni 2026 liegt der Referentenentwurf des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vor – ausgearbeitet von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Was zunächst wie eine technische Umstrukturierung klingt, hat es in sich: Der Entwurf plant eine grundlegende Neuordnung der Pflegeversicherung, die für viele Familien konkrete finanzielle Folgen haben könnte.

Wichtig vorab: Das PNOG ist noch kein Gesetz. Es ist ein Referentenentwurf, der noch durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat muss. Alle heute geltenden Leistungen – Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag – bleiben bis zu einer Verabschiedung unverändert in Kraft. Ein Kabinettsbeschluss wird frühestens Ende Juli 2026 erwartet, ein Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 geplant.

Was ist geplant – und was bedeutet es konkret?

Der PNOG-Entwurf ersetzt die bisherigen Einzelleistungen durch vier neue Budgets:

Heute (gilt) Geplant ab 2027 (noch nicht beschlossen)
Pflegegeld Entlastungsbudget (höhere Beträge, aber neue Regeln)
Pflegesachleistung Sachleistungsbudget
Entlastungsbetrag (131 €) Sozialraumbudget (175 €) – aber: für PG 1 ersatzlos gestrichen
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege Überbrückungsbudget

Was sind die kritischsten Punkte?

  • Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag: Die monatlichen 131 € sollen für Menschen mit Pflegegrad 1 vollständig wegfallen. Verbände kritisieren das scharf.
  • Neue Pflegegrade 2 und 3 erhalten anfangs nur halbe Leistungen: Wer nach Inkrafttreten des PNOG erstmals einen Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll in den ersten Monaten nur das halbe Budget bekommen.
  • Rentenpunkte für pflegende Angehörige sinken: Die Pflegekasse soll künftig rund 30 % weniger in die Rentenversicherung pflegender Angehöriger einzahlen – ein Einschnitt, der besonders Frauen trifft.
  • Bestandsschutz: Wer bereits heute Leistungen bezieht, ist laut Entwurf von Kürzungen geschützt. Änderungen würden nur neue Fälle betreffen.

Was sollten Familien in Bonn jetzt tun?

Wer noch keinen Pflegegrad beantragt hat oder eine Höherstufung plant, sollte das möglichst noch 2026 tun. Laut Entwurf soll der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend sein – wer noch vor Inkrafttreten des PNOG einen Antrag stellt, wird voraussichtlich noch nach dem heutigen, günstigeren Recht beurteilt.

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