PNOG beschlossen: Was jetzt gilt
Das PNOG ist durch das Kabinett – und jetzt?
Nach monatelangem politischen Ringen hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Was zunächst wie eine trockene Meldung klingt, hat für Millionen pflegebedürftiger Menschen und ihre Familien in Deutschland konkrete Auswirkungen. Cura Aktiv Bonn erklärt, was beschlossen wurde, was es für Sie bedeutet – und was heute noch unverändert gilt.
Wichtig vorab: Das PNOG ist noch kein geltendes Recht
Der Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt – aber das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis zur endgültigen Verabschiedung gelten alle aktuellen Leistungen unverändert weiter. Die meisten Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Was ändert sich konkret ab 2027?
Das PNOG ersetzt die bisherigen Einzelleistungen durch ein System aus vier neuen Budgets:
| Bisherige Leistung (gilt heute) | Geplante Leistung ab 2027 |
|---|---|
| Pflegegeld | Entlastungsbudget (höhere Beträge, neue Regeln) |
| Pflegesachleistung | Sachleistungsbudget |
| Entlastungsbetrag (131 €/Monat) | Sozialraumbudget (175 €) – nur ab PG 2 |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | Überbrückungsbudget (2.285 €/Jahr) |
Was ist neu und positiv?
- Die nominalen Beträge beim Pflegegeld steigen im Vergleich zu heute
- Das Überbrückungsbudget bündelt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler
- Ein digitales „Pflege-Cockpit” soll die Übersicht über alle Leistungen vereinfachen
- „Reha vor Pflege” wird gestärkt: Im Rahmen der Begutachtung soll konsequenter geprüft werden, ob Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann
- Neue Vorsorgeuntersuchung für Versicherte ab 60 Jahren (Check-up 60+)
Was ist kritisch zu sehen?
- Menschen mit Pflegegrad 1 verlieren den Entlastungsbetrag von 131 € – der Ersatz (Sozialraumbudget) greift erst ab PG 2
- Das Ansparen von Sachleistungsbudget soll nicht mehr möglich sein
- Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen sinken
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