Rente für pflegende Angehörige
Pflegen zahlt sich aus – auch für die eigene Rente
Dass pflegende Angehörige Rentenpunkte sammeln, wissen die wenigsten. Dabei ist es gesetzlich geregelt: Wer einen Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt und dafür nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich berufstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein – automatisch und ohne Antrag.
Wie viele Rentenpunkte sind das konkret?
Die Höhe der Renteneinzahlungen hängt vom Pflegegrad des pflegebedürftigen Menschen ab. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlt die Pflegekasse ein. Für Pflegegrad 5 werden monatlich Beiträge auf Basis von rund 100 % des Referenzeinkommens gezahlt – das entspricht einem nennenswerten Rentenbeitrag, besonders wenn die Pflege über mehrere Jahre geht.
| Pflegegrad | Monatlicher Rentenversicherungsbeitrag (ca.) |
|---|---|
| PG 2 | ca. 57 € |
| PG 3 | ca. 171 € |
| PG 4 | ca. 285 € |
| PG 5 | ca. 356 € |
Die genauen Beträge werden jährlich angepasst. Die Einzahlung erfolgt durch die Pflegekasse direkt an die Deutsche Rentenversicherung – ohne dass die pflegende Person selbst aktiv werden muss.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2
- Die Pflege findet in Deutschland statt
- Die pflegende Person ist nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig
- Die Pflege wird nicht erwerbsmäßig betrieben
Was ist, wenn ich bereits Rente beziehe?
Rentner, die pflegen, sind von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen – profitieren aber trotzdem von anderen Absicherungen wie der kostenlosen Unfallversicherung für pflegende Angehörige.
Kostenlose Unfallversicherung – oft vergessen
Wer einen Angehörigen pflegt, ist dabei automatisch gesetzlich unfallversichert – also auch dann, wenn beim Umbetten, Waschen oder Begleiten etwas passiert. Dieser Schutz besteht ohne Antrag und ohne Kosten.
Unser Tipp:
Wenn Sie pflegen, lassen Sie Ihre Situation von der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt prüfen – viele Rentenansprüche werden schlicht nicht geltend gemacht, weil sie nicht bekannt sind. Wir helfen Ihnen beim Einstieg.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.
Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:
Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
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Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.
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