Pflegebegleitung nach §7c: die neue Beratungsstruktur

Eine neue Art der Beratung – was die Pflegebegleitung nach §7c plant

Das PNOG führt mit dem neuen §7c SGB XI eine sogenannte Pflegebegleitung ein. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stärker und systematischer durch den Pflegeprozess begleiten – von der Begutachtung bis zur laufenden Versorgung. Ein erster Schritt in die richtige Richtung – der aber auch kritische Fragen aufwirft.

Was ist die Pflegebegleitung?

Die Pflegebegleitung soll eine neue, strukturierte Beratungsleistung der Pflegekassen werden. Sie soll Familien dabei helfen, alle verfügbaren Leistungen zu kennen, die Versorgung zu koordinieren und bei Veränderungen im Pflegebedarf rechtzeitig zu reagieren. Konkret sollen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf eine persönliche Pflegebegleitung durch die Pflegekasse haben.

Was ist der Unterschied zum bisherigen Beratungsbesuch nach §37?

Bisher haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, Anspruch auf regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst wie Cura Aktiv – nach §37 SGB XI. Diese Besuche sind erprobt, praxisnah und werden direkt vor Ort beim Pflegebedürftigen durchgeführt.

Die neue Pflegebegleitung nach §7c soll dieses System ergänzen – mit einem stärkeren Fokus auf Koordination und digitale Unterstützung. Kritiker aus Pflegeverbänden sehen jedoch die Gefahr, dass die bewährten §37-Besuche durch die neue Struktur geschwächt werden könnten.

Was gilt heute?

Bis 2027 läuft alles wie gewohnt: Wer Pflegegeld bezieht, hat weiterhin Anspruch auf den Beratungsbesuch nach §37 – halbjährlich bei PG 2 und 3, vierteljährlich bei PG 4 und 5. Cura Aktiv Bonn führt diese Besuche durch, rechnet direkt mit der Pflegekasse ab und gibt Ihnen eine Bescheinigung für die Pflegekasse.

Unser Angebot:

Wir begleiten Sie durch alle Änderungen – heute mit dem Beratungsbesuch, morgen mit allem, was das neue System bringt. Sprechen Sie uns an.

📞 0228–55548877 | Jetzt Kontakt aufnehmen →

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.

Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:

Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.

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