Hauswirtschaft als Pflegeleistung
Wenn der Haushalt zur Last wird – und wer dann helfen kann
Kochen, einkaufen, putzen, Wäsche waschen – Dinge, die jahrzehntelang selbstverständlich waren. Für viele ältere oder pflegebedürftige Menschen werden sie irgendwann zu einer echten Herausforderung. Und für pflegende Angehörige kommen sie oft obendrauf zu allem anderen.
Dass hauswirtschaftliche Unterstützung Teil professioneller Pflege sein kann – und in vielen Fällen auch über die Pflegekasse mitfinanziert wird – wissen nur wenige.
Was zählt als hauswirtschaftliche Versorgung?
Im Pflegerecht ist die hauswirtschaftliche Versorgung als eigenständiger Bereich anerkannt. Dazu gehören:
- Einkaufen und Mahlzeiten zubereiten
- Reinigung der Wohnung
- Wechseln und Waschen von Wäsche und Bettwäsche
- Beheizen der Wohnung
- Begleitung bei Behördengängen und Terminen
Wann wird Hauswirtschaft über die Pflegekasse abgerechnet?
Hauswirtschaftliche Leistungen können als Teil des Pflegesachleistungsbudgets abgerechnet werden, wenn sie im Rahmen eines Pflegeplans durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.
Wichtig: Hauswirtschaft ist kein „Extra", das separat beantragt werden muss – sie ist Teil des Leistungspakets, das mit dem Pflegedienst individuell vereinbart wird.
Hauswirtschaft und Grundpflege – eine sinnvolle Kombination
In der Praxis lassen sich Grundpflege und Hauswirtschaft gut verbinden: Wer morgens zur Körperpflege kommt, kann im selben Einsatz das Frühstück vorbereiten oder die Küche aufräumen. Das spart Zeit, schont das Budget und gibt dem Pflegebedürftigen Kontinuität durch vertraute Personen.
Entlastungsbetrag gezielt einsetzen
Wer keinen oder nur Pflegegrad 1 hat, kann den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) für hauswirtschaftliche Leistungen durch anerkannte Anbieter einsetzen – auch dann lohnt sich ein Gespräch mit uns.
Cura Aktiv Bonn – mehr als Pflege:
Wir denken Pflege ganzheitlich. Ein sauberes Zuhause, eine warme Mahlzeit und ein voller Kühlschrank gehören für uns genauso zur Lebensqualität wie die medizinische Versorgung.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.
Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:
Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.
Möchten Sie sich beraten lassen?