Pflegegrade & Leistungen 2025/2026 erklärt: Was steht Ihnen in Bonn zu?
Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistungen – was bedeutet das für Sie konkret?
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, stürzen viele Familien in eine Flut von Begriffen: Pflegegrad 2, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag – und plötzlich soll man auch noch einen Antrag stellen, ohne zu wissen, wo man anfangen soll. Wir erklären, was die wichtigsten Leistungen bedeuten und was sich 2025 konkret verändert hat.
Was sind Pflegegrade?
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (PG 1–5). Der Grad wird vom Medizinischen Dienst (MD) nach einem Gutachten festgestellt und bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Unterstützung.
Was hat sich 2025 geändert?
Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben – gesetzlich verankert im SGB XI. Konkret bedeutet das:
| Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Ambulante Sachleistungen | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (alle PG) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Für 2026 sind keine weiteren Erhöhungen beschlossen – die nächste reguläre Anpassung ist für 2028 geplant.
Pflegegeld oder Sachleistungen – was ist besser?
Das Pflegegeld können Pflegebedürftige ab PG 2 frei einsetzen – zum Beispiel, um pflegende Angehörige zu entlohnen. Ambulante Sachleistungen hingegen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet. Möglich ist auch eine Kombination: Wer einen Teil der Sachleistungen durch einen Pflegedienst wie Cura Aktiv in Anspruch nimmt, erhält das Pflegegeld anteilig weiter.
Neu ab Juli 2025: gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Bisher gab es zwei getrennte Töpfe für Kurzzeitpflege (1.854 €/Jahr) und Verhinderungspflege (1.685 €/Jahr). Seit dem 1. Juli 2025 wurden diese zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr zusammengeführt. Die frühere Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt damit komplett – eine wichtige Erleichterung für Familien in akuten Situationen.
Wohnraumanpassung: Zuschuss jetzt bis 4.180 €
Damit die eigene Wohnung pflegegerecht umgebaut werden kann – etwa für Haltegriffe, eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift – gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme (Erhöhung gegenüber 4.000 € vor 2025).
Unser Tipp für Familien in Bonn:
Viele Leistungen müssen aktiv beantragt werden – sie laufen nicht automatisch an. Unser Team von Cura Aktiv Bonn begleitet Sie beim Antrag, klärt Ihren Pflegebedarf und erstellt gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Versorgungsplan. Sprechen Sie uns an – wir sind für Bonn und Bonn-Beuel vor Ort.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen.
Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und unkompliziert:
Persönliche Beratung durch erfahrene Pflegefachkräfte
Individuelle Tipps zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation
Prüfung, ob Pflegeleistungen richtig ankommen
Entlastung für Angehörige durch klare Orientierung
Diese Beratung ist für Sie kostenfrei – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Cura Aktiv sorgt dafür, dass Sie bestens begleitet werden und alle Anforderungen erfüllen.
Möchten Sie sich beraten lassen?